Differenzierung und Eingrenzung der Garantieleistungen
Unsere freiwillig erweiterte Garantie erstreckt sich nach Ablauf der gesetzlichen Frist um Folgendes:
Im Falle von Haltbarkeitsmängeln tauschen wir die Scheibe entgeltlich aus und ziehen die Kosten für die ursprünglich durchgeführte Steinschlagreparatur von dem Rechnungsbetrag für den neuen Scheibenaustausch gegenüber demjenigen, der die Reparatur damals bezahlt hat (Kunde oder Versicherung) ab.
Im Falle von Dichtigkeitsmängeln nach Scheibentausch tragen wir die Kosten der Nachbesserung, jedoch nur bis zur Höhe des dem Kunden ursprünglich für die Montage der Neuverglasung in Rechnung gestellten Betrages. Die darüberhinausgehenden Kosten der Nachbesserung trägt der Kunde selbst.
Schäden sind uns unverzüglich zu melden und das Nachbesserungsrecht liegt ausschließlich bei uns.
