Differenzierung und Eingrenzung der Garantieleistungen
Unsere freiwillig erweiterte Garantie erstreckt sich nach Ablauf gesetzlichen Frist um folgende.
Im Falle von Haltbarkeitsmängeln tauschen wir die Scheibe entgeltlich aus und ziehen den für die vergangenheitlich durchgeführten Steinschlagreparatur von dem Rechnungsbetrag für den neuen Scheibenaustausch gegenüber demjenigen, der die Reparatur damals bezahlt hat (Kunde oder Versicherung) ab.
Im Falle von Dichtigkeitsmängeln tragen wir die Kosten der Nachbesserung, jedoch nur bis zur Höhe des dem Kunden ursprünglich für die Montage der Neuverglasung in Rechnung gestellten Betrages. Die darüberhinausgehenden Kosten der Nachbesserung trägt der Kunde selbst.
Schäden sich uns unverzüglich zu melden und das Nachbesserungsrecht liegt ausschließlich bei uns.
